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Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtsweges.
Der Kläger, der seit Januar 1980 Arbeitnehmer der M4xxxxxxxx V1xxxxxxxxxxxxxxxxxx ist, nimmt die dort gebildete Belegschaftskasse auf Rückzahlung von geleisteten Beiträgen in Anspruch.
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