FG Münster - Urteil vom 27.07.2005
10 K 5038/04 Kg
Normen:
SGB III § 118 Abs. 1 § 119 Abs. 1 § 38 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 § 63 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 684

Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung

FG Münster, Urteil vom 27.07.2005 - Aktenzeichen 10 K 5038/04 Kg

DRsp Nr. 2006/2626

Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung

Beschäftigungssuchend i.S.d. Vorschriften des SGB III ist nicht, wer einer Einladung zu einem Termin bei der Arbeitsvermittlung ohne Angabe von Gründen nicht folgt und sich auch nicht innerhalb von 3 Monaten seit seiner Meldung als Arbeitsuchender gemeldet hat.

Normenkette:

SGB III § 118 Abs. 1 § 119 Abs. 1 § 38 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 § 63 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufhebung des festgesetzten Kindergeldes sowie seine Rückforderung.