Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 4.8.2016 -
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.616,00 EUR festgesetzt.
1. Die Beklagte meint, der Rechtsweg zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sei eröffnet.
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