SG Stuttgart - Urteil vom 17.08.2006
S 9 U 8071/04
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;

Arbeitsunfall bei posttraumatischer Belastungsstörung mit Retraumatisierung nach 3 Jahren

SG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2006 - Aktenzeichen S 9 U 8071/04

DRsp Nr. 2007/21100

Arbeitsunfall bei posttraumatischer Belastungsstörung mit Retraumatisierung nach 3 Jahren

Auch bei einer posttraumatischen Belastungsstörung bei Hervortreten der Erkrankung erst drei Jahre nach dem Unfall infolge des Erlebens ähnlicher Situationen und hierdurch bedingter Retraumatisierung liegt ein Ursachenzusammenhang mit einem Arbeitsunfall vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;