Arbeitsunfall bei posttraumatischer Belastungsstörung mit Retraumatisierung nach 3 Jahren
SG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2006 - Aktenzeichen S 9 U 8071/04
DRsp Nr. 2007/21100
Arbeitsunfall bei posttraumatischer Belastungsstörung mit Retraumatisierung nach 3 Jahren
Auch bei einer posttraumatischen Belastungsstörung bei Hervortreten der Erkrankung erst drei Jahre nach dem Unfall infolge des Erlebens ähnlicher Situationen und hierdurch bedingter Retraumatisierung liegt ein Ursachenzusammenhang mit einem Arbeitsunfall vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]