Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 17. Juli 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Schülerin am 5. Mai 1989 einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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