LAG Saarland - Urteil vom 23.03.1994
2 Sa 208/93
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 ; Verfassung Saarland Art. 45 Satz 2;
Fundstellen:
LAGE Art 33 GG Nr. 6
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 24.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 244/92

Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Begründung durch Verfassung

LAG Saarland, Urteil vom 23.03.1994 - Aktenzeichen 2 Sa 208/93

DRsp Nr. 2001/5665

Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Begründung durch Verfassung

1. Aus dem Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf freie Wahl des Arbeitsplatzes läßt sich kein Anspruch auf Schaffung und Bereitstellung eines Arbeitsplatzes herleiten. 2. Art 45 Satz 2 der Saarländischen Verfassung, wonach jeder nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit hat, gewährt keinen Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem gewünschten Vertragspartner.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 ; Verfassung Saarland Art. 45 Satz 2;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt seine Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes.

Der 1952 geborene Kläger, der 1971 das Abitur ablegte und danach den Bundeswehrdienst ableistete, begann Ende 1972 das Studium in den Fächern Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Sport an der Universität des Saarlandes. Zum Wintersemester 1973 wechselte der Kläger von dem Fach Mathematik zu dem Fach Englisch (Lehramt) und gab das Studium der Betriebswirtschaftslehre auf. 1979/1980 gab der Kläger das Sportstudium auf, nach seinen Angaben wegen der Folgen einer Schussverletzung, die er im privaten Bereich erlitten hatte, und begann nun das Studium der Sozialkunde.