Der Kläger begehrt seine Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes.
Der 1952 geborene Kläger, der 1971 das Abitur ablegte und danach den Bundeswehrdienst ableistete, begann Ende 1972 das Studium in den Fächern Mathematik, Betriebswirtschaftslehre und Sport an der Universität des Saarlandes. Zum Wintersemester 1973 wechselte der Kläger von dem Fach Mathematik zu dem Fach Englisch (Lehramt) und gab das Studium der Betriebswirtschaftslehre auf. 1979/1980 gab der Kläger das Sportstudium auf, nach seinen Angaben wegen der Folgen einer Schussverletzung, die er im privaten Bereich erlitten hatte, und begann nun das Studium der Sozialkunde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|