LAG Thüringen - Urteil vom 20.02.1995
8 Sa 495/94
Normen:
BAT-O § 19 ; DDR-AGB §§ 38 51 52 ; Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255); Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313) § 18 ;
Fundstellen:
AuA 1995, 207
ZTR 1995, 278
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 25.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1002/92

Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmer eines Landkreises - Auflösung/Ruhen für die Zeit als Bürgermeister;

LAG Thüringen, Urteil vom 20.02.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 495/94

DRsp Nr. 2001/12162

Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmer eines Landkreises - Auflösung/Ruhen für die Zeit als Bürgermeister;

Zur Berechnung der Beschäftigungszeit für den Fall, dass ein Arbeitnehmer zunächst Mitarbeiter des Kreises war, dann zum Bürgermeister einer Gemeinde gewählt wurde und danach wieder in ein Arbeitsverhältnis zum Kreis trat und der Frage, ob das Arbeitsverhältnis zum Kreis aufgelöst wurde oder lediglich ruht.

Normenkette:

BAT-O § 19 ; DDR-AGB §§ 38 51 52 ; Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255); Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313) § 18 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Sozialplanabfindung.