ArbG Berlin, vom 16.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 15205/93
Arbeitsverhältnis: Aufhebung - Abfindung
LAG Berlin, Urteil vom 21.02.1994 - Aktenzeichen 9 Sa 126/93
DRsp Nr. 2002/6611
Arbeitsverhältnis: Aufhebung - Abfindung
Wird einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung zugesagt, handelt es sich mangels einer eindeutigen Regelung im allgemeinen um einen Bruttobetrag.