Der Kläger war seit dem Jahre 1978, zuletzt aufgrund bis zum Ende der Spielzeit 1985/86 befristeten Dienstvertrages vom 15. Februar 1984, beim H Staatstheater W des beklagten Landes für alle Kunstgattungen des Hauses als Kapellmeister und Studienleiter mit der Verpflichtung zum Bühnendienst und im Bedarfsfalle zum Spielen von Tasteninstrumenten einschließlich Orgel bei allen Veranstaltungen des Theaters engagiert. Obwohl ihm zehn Dirigate je Spielzeit zugesichert worden waren, hat er seit einiger Zeit nicht mehr in Aufführungen des Hauses dirigiert. Auf das Dienstverhältnis finden der Normalvertrag-Solo und der Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht vom 23. November 1977 (TVM) Anwendung.
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