LAG Hamm - Urteil vom 20.12.1996
5 Sa 1307/95
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 1 KSchG Nr. 10
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 3 Ca 2723/94 - 06.06.95,

Arbeitsverhältnis: mehrere Befristungen - Wartezeit i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG

LAG Hamm, Urteil vom 20.12.1996 - Aktenzeichen 5 Sa 1307/95

DRsp Nr. 2001/5778

Arbeitsverhältnis: mehrere Befristungen - Wartezeit i.S. von § 1 Abs. 1 KSchG

Auch wenn zwei aufeinanderfolgende (befristete) Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, ist die zwischen ihnen liegende - und sei es nur zweiwöchige - Zeit rechtlicher Unterbrechung nicht auf die Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Münster - 3 Ca 2723/94 - 06.06.95,
Fundstellen
LAGE § 1 KSchG Nr. 10