BAG - Urteil vom 12.12.1956
2 AZR 298/55
Normen:
BGB § 157 ; HGB § 74 Abs. 2 § 74b Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 74 HGB
BArbBl 1957, 748
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 26.04.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 8/55

Arbeitsverhältnis: Unvereinbarkeit des Arbeitnehmerstatus mit dem eines Gesellschafters; Wettbewerbsverbot: Nicht der Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB genügende Entschädigung

BAG, Urteil vom 12.12.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 298/55

DRsp Nr. 2007/22946

Arbeitsverhältnis: Unvereinbarkeit des Arbeitnehmerstatus mit dem eines Gesellschafters; Wettbewerbsverbot: Nicht der Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB genügende Entschädigung

»1. Die Vereinbarung einer der Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB nicht genügenden Entschädigung, die während des Bestehens des Handlungsgehilfenverhältnisses erfolgt, macht die Vereinbarung des Wettbewerbsverbotes überhaupt ungültig. 2. Die Gewinnbeteiligung eines leitenden Angestellten, dessen ganze Stellung die eines Arbeitnehmers ist, reicht nicht aus, um daneben noch ein Gesellschaftsverhältnis anzunehmen. Dies gilt auch, wenn der leitende Angestellte in gewissem Umfange am Verlust beteiligt ist.«

Normenkette:

BGB § 157 ; HGB § 74 Abs. 2 § 74b Abs. 2 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Hueck, AP Nr. 1 zu § 74 HGB, Hueck; Trieschmann, BArbBl 1957, 748

Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz, vom 26.04.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 8/55