LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.08.1980
10 Sa 849/79
Normen:
BGB §§ 276 611 ;
Fundstellen:
AuR 1981, 249
DB 1981, 1000
Vorinstanzen:
AG Hanau, vom 04.07.1979 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 127/79

Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Vertrauensschaden - Vorstellungskosten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.08.1980 - Aktenzeichen 10 Sa 849/79

DRsp Nr. 2000/10239

Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Vertrauensschaden - Vorstellungskosten

1. Bei einem auf Verschulden bei Vertragsschluss gestützten Schadensersatzanspruch, welcher grundsätzlich auf Ersatz des sogenannten Vertrauensschadens gerichtet, bedarf die Frage der notwendigen Kausalität zwischen dem eventuell schuldhaften Verhalten des einen Vertragsteils und dem geltend gemachten Vertrauensschaden des anderen Vertragsteils stets der sorgfältigen Prüfung. 2. Kündigt der Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis auf, bevor nach seinem eigenen Vorbringen eine abschließende Einigung mit dem Verhandlungspartner erzielt ist, so fehlt es hinsichtlich des Verlustes des bisherigen Arbeitsplatzes in aller Regel an der notwendigen Kausalität. 3. Zu den erstattungsfähigen Vorstellungskosten zählen grundsätzlich auch Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug; diese können - mangels abweichender Partei-Abreden - nach den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften über die Kilometersätze bei der Benutzung eines eigenen Fahrzeuges zu Dienstreisen abgerechnet werden.

Normenkette:

BGB §§ 276 611 ;

Tatbestand: