BAG - Urteil vom 27.11.1956
1 AZR 540/55
Normen:
BGB § 134 ; MuSchG § 4 § 10 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 4 MSchG
AuR 1957, 221
BAGE 3, 309
EzA § 4 aF MuSchG Nr. 1
EzBAT § 4 BAT Unwirksamkeit Nr. 1
NJW 1957, 925
Vorinstanzen:
LAG Hamburg - Urteil - 2 Sa 76/55 - 15.07.1955/28.10.1955,

Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags einer Schwangeren

BAG, Urteil vom 27.11.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 540/55

DRsp Nr. 2007/22960

Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags einer Schwangeren

»Hat eine bei Abschluß des Arbeitsvertrages ohne ihr Wissen bereits schwangere Arbeitnehmerin einen Vertrag geschlossen, nach dem sie nur mit Arbeiten beschäftigt werden kann, die nach § 4 des MuSchG verboten sind, so verstößt der Arbeitsvertrag gegen ein gesetzliches Verbot und ist nach § 134 BGB rechtsunwirksam.«

Normenkette:

BGB § 134 ; MuSchG § 4 § 10 ;

Tatbestand: