LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.03.1995
6 Sa 20/95
Normen:
BAT § 24 ; BGB §§ 242 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 01.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1744/94

Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 20/95

DRsp Nr. 2002/8670

Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

Grundsätzlich begründet die Zuweisung einer Tätigkeit, die einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist, einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Beschäftigung im Rahmen dieser Vergütungsgruppe. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Parteien - wie im öffentlichen Dienst üblich - nur eine Vergütungsgruppe vereinbaren und außerdem regeln, dass durch den Arbeitsvertrag kein Anspruch auf Verwendung auf einem bestimmten Arbeitsplatz oder in einem bestimmten Aufgabengebiet begründet wird.

Normenkette:

BAT § 24 ; BGB §§ 242 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 26.03.1997 - 4 AZR 604/95 -.

Vorinstanz: ArbG Wesel, vom 01.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1744/94