LAG Frankfurt - Urteil - IV LA 324/54 - 21.09.1954,
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung;
BAG, Urteil vom 13.07.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 492/54
DRsp Nr. 2007/23018
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung;
»1. Die Vertragsauslegung und Vertragsergänzung ist nur insoweit revisibel, als der Berufungsrichter Auslegungs- oder Ergänzungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat.2. Während der Urlaubsanspruch auch ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage namentlich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers folgt (BAG AP Nr. 6 zu § 611BGB Urlaubsrecht), bedarf ein Ruhegeldanspruch für den Arbeitnehmer nach geltendem Recht grundsätzlich einer besonderen rechtlichen Grundlage.«