LAG Hamm - Urteil vom 25.02.2005
15 Sa 2119/04
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 ; TVG § 4 Abs. 4 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 14.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 515/04

Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede als Ersatz für fehlender Tarifgebundenheit bei Anspruch auf anteiliges 13. Monatseinkommen

LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 2119/04

DRsp Nr. 2005/6276

Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede als Ersatz für fehlender Tarifgebundenheit bei Anspruch auf anteiliges 13. Monatseinkommen

Eine Gleichstellungsabrede ersetzt die möglicherweise fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers, wie sie in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Tarifvertragsgesetzes vorausgesetzt wird, führt aber weder zugunsten des Arbeitgebers noch zugunsten des Arbeitnehmers zu weitergehenden Rechten, als sie sich aus einer normativen Geltung des in Bezug genommenen Tarifvertrages ergeben.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 ; TVG § 4 Abs. 4 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung eines anteiligen 13. Monatseinkommens für das Jahr 2003.