LAG Düsseldorf, vom 11.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 110/16
ArbG Düsseldorf, vom 23.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4305/15
Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede und Tarifgebundenheit des Arbeitgebers als BedingungHinreichende Erkennbarkeit und Deutlichkeit einer arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede für den VertragspartnerHinreichende Erkennbarkeit und Deutlichkeit der Tarifbindung des Arbeitgebers als Bedingung für die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede
BAG, Urteil vom 05.07.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 867/16
DRsp Nr. 2017/17858
Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede und Tarifgebundenheit des Arbeitgebers als BedingungHinreichende Erkennbarkeit und Deutlichkeit einer arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede für den VertragspartnerHinreichende Erkennbarkeit und Deutlichkeit der Tarifbindung des Arbeitgebers als Bedingung für die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede
Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendbarkeit tariflicher Bestimmungen ausdrücklich davon abhängig, dass diese für ihn "verbindlich" sind, bringt er damit in der Regel mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass mit der Klausel nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bezweckt wird.Orientierungssätze:1. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es einem tarifgebundenen Arbeitgeber als Klauselverwender möglich, eine Gleichstellungsabrede im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, die seine Tarifgebundenheit zur Bedingung für die Anwendbarkeit der Tarifverträge macht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.