LAG Saarland - Urteil vom 14.12.1994
2 Sa 162/94
Normen:
BAT § 15 Abs. 2, SR 2l; BGB § 620 ; KSchG § 2 ;
Fundstellen:
EzBAT § 15 BAT Herabsetzung der Wochenarbeitszeit Nr. 5
EzBAT SR 2l I Nr. 3 BAT Nr. 3
EzBAT SR 2y BAT Befristete Vollbeschäftigung einer Teilzeitkraft Nr. 1
LAGE § 620 BGB Nr. 43
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken - 5a (1) Ca 266/93 - 10.05.94,

Arbeitszeit: befristete Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis

LAG Saarland, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 2 Sa 162/94

DRsp Nr. 2001/5663

Arbeitszeit: befristete Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis

1. Die befristete "Aufstockung" eines unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnisses auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt im Hinblick auf eine mögliche Umgehung des kündigungsrechtlichen Vertragsinhaltsschutzes (§ 2 KSchG) einer richterlichen Befristungskontrolle. 2. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung gegenüber einer Beendigungskündigung ergeben sich in der Regel geringere Anforderungen an den sachlichen Grund für eine Befristung einzelner Arbeitsbedingungen eines ansonsten unbefristeten Arbeitsvertrages. 3. Die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers kann je nach der Art und dem Gewicht der befristeten Vertragsbedingung und der konkreten Auswirkung des Ablaufs der Befristung auf das Arbeitsverhältnis unterschiedlich stark sein. 4. Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis betrifft den Kernbereich von Leistung und Gegenleistung des Arbeitsvertrages und bedarf daher eines sachlichen Grundes.

Normenkette:

BAT § 15 Abs. 2, SR 2l; BGB § 620 ; KSchG § 2 ;

Tatbestand: