Arbeitszeit: Begriff der Pause - Abgrenzung zur Arbeitsbereitschaft
LAG München, Urteil vom 24.02.1993 - Aktenzeichen 5 Sa 775/91
DRsp Nr. 2002/6594
Arbeitszeit: Begriff der Pause - Abgrenzung zur Arbeitsbereitschaft
Entscheidendes Merkmal für die Pause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist. Dagegen besteht die vergütungspflichtige Arbeitsbereitschaft aus "Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung", in denen sich der Arbeitnehmer zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme bereithalten muss.