LAG Berlin - Urteil vom 18.07.1994
9 Sa 32/94
Normen:
BAT § 52 Abs. 2 ; BGB §§ 194 § 611 Abs. 1 ; GleichstellungsGGleichstellungsG Berlin § 10 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
ARST 1995, 25
EzBAT § 15 BAT Herabsetzung der Wochenarbeitszeit Nr. 4
EzBAT § 15b BAT Nr. 4
EzBAT § 50 Unbezahlter Urlaub Nr. 10
LAGE § 611 BGB Nr. 23 Fürsorgepflicht
NJ 1995, 56
ZTR 1994, 517
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 86 Ca 26564/93

Arbeitszeit: Reduzierung im Öffentlichen Dienst

LAG Berlin, Urteil vom 18.07.1994 - Aktenzeichen 9 Sa 32/94

DRsp Nr. 2002/8031

Arbeitszeit: Reduzierung im Öffentlichen Dienst

1. § 10 GleichstellungsG Berlin normiert keinen individualrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit zur Kinderbetreuung. 2. Auch § 50 Abs. 2 BAT verpflichtet den Arbeitgeber nicht, auf Antrag des Arbeitnehmers die wöchentliche Arbeitszeit aus familienbedingten Gründen zu reduzieren. 3. Ob sich ein entsprechender Anspruch aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers herleiten lässt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles und der gebotenen beiderseitigen Interessenabwägung ab.

Normenkette:

BAT § 52 Abs. 2 ; BGB §§ 194 § 611 Abs. 1 ; GleichstellungsGGleichstellungsG Berlin § 10 Abs. 1 Satz 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die Entscheidung des BAG vom 29.11.1995 - 5 AZR 753/94 (Beschluß nach § 91a ZPO - DRsp ROM Nr. 1996/19581 -.