LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.11.1994
4 (2) Sa 740/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1995, 125
AuR 1995, 149
LAGE § 611 BGB Teilzeitarbeit Nr. 3
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 26.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6076/93

Arbeitszeit: tarifliche Arbeitszeitverkürzung - Teilzeitbeschäftigte - fehlende Bezugnahme auf Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 4 (2) Sa 740/94

DRsp Nr. 2002/8697

Arbeitszeit: tarifliche Arbeitszeitverkürzung - Teilzeitbeschäftigte - fehlende Bezugnahme auf Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter

Haben in einem Arbeitsvertrag die Parteien eine Arbeitszeit von 87,0 Stunden ohne Bezugnahme auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vereinbart, wirkt sich eine tarifliche oder betriebliche Ermäßigung der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten nicht auf den Umfang der Teilzeitarbeit aus, sondern führt zu einem entsprechend erhöhten Lohnanspruch des Teilzeitbeschäftigten.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 26.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6076/93
Fundstellen
ARST 1995, 125
AuR 1995, 149
LAGE § 611 BGB Teilzeitarbeit Nr. 3