LAG Schleswig-Holstein, vom 22.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 245/04
ArbG Neumünster, vom 21.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 132 d/04
Arbeitszeitrecht; AGB-Recht - Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen; AGB-Kontrolle von Formulararbeitsverträgen; Verwirkung; Ausschlussfristen
BAG, Urteil vom 31.08.2005 - Aktenzeichen 5 AZR 545/04
DRsp Nr. 2005/20991
Arbeitszeitrecht; AGB-Recht - Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen; AGB-Kontrolle von Formulararbeitsverträgen; Verwirkung; Ausschlussfristen
»1. Für Angehörige eines Rettungsdienstes ist regelmäßig ein Nachtzuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes iSv. § 6 Abs. 5ArbZG angemessen.2. Einseitige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen, die nur für den Arbeitnehmer zum Anspruchsverlust führen, widersprechen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung und sind deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.3. Bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2BGB sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen, weil der Arbeitnehmer Verbraucher iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 3BGB ist.«
Orientierungssätze:1. Durch den Nachtarbeitszuschlag soll im Rettungsdienst nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis abgegolten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rettungsdienst zu einem erheblichen Teil Arbeitsbereitschaft und damit auch Zeiten der Entspannung anfallen. Hinzu kommt, dass der ansonsten mit dem Zuschlag verbundene Zweck, Nachtarbeit einzuschränken, hier nicht erreichbar ist. Der Rettungsdienst dient der öffentlichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung; ein Verzicht auf Nachtarbeit ist in diesem Bereich ausgeschlossen.
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