1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 19.03.2019 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahren auf 35.000,00 € festzusetzen.
I.
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