Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2017, der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 25. Oktober 2016 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12. Dezember 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Mai 2014 aufgehoben.
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