SG Gießen - Urteil vom 24.02.2006
S 1 U 2441/03
Normen:
SGG § 109 § 184 Abs. 2 § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 193 ;

Auferlegung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren

SG Gießen, Urteil vom 24.02.2006 - Aktenzeichen S 1 U 2441/03

DRsp Nr. 2007/20743

Auferlegung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren

Wenn keinerlei positive ärztliche Feststellungen getroffen worden sind und sogar der Gutachter des besonderen Vertrauens des jeweiligen Klägers nach § 109 SGG den Klageanspruch verneint sowie dem Kläger oder seinem Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung dargelegt worden ist und er auf die Möglichkeit der Kostenauflegung bei Fortführung des Rechtsstreits hingewiesen wurde, so sind Verschuldenskosten in unfallversicherungsrechtlichen Streitigkeiten über die Höhe der MdE aufzuerlegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 109 § 184 Abs. 2 § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 193 ;