Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Alg wegen der Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs.
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