Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei fehlender Erneuerung der Arbeitslosmeldung
LSG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - Aktenzeichen L 6 AL 1/01
DRsp Nr. 2008/9049
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei fehlender Erneuerung der Arbeitslosmeldung
Anspruchsvoraussetzung für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld ist gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 3SGB III der Fortbestand der ursprünglichen Arbeitslosmeldung bzw. deren Erneuerung in einem Zeitraum von drei Monaten nach der letzten persönlichen Meldung des Arbeitslosen oder anders ausgedrückt - aufgrund der Negativformulierung in der genannten Norm - das "Nichterlöschen" der ursprünglichen Arbeitslosmeldung durch rechtzeitige Erneuerung der Meldung. Umgekehrt hat die Bundesagentur nicht das Nicht-Mehr-Vorhandensein eines Tatbestandsmerkmals zu beweisen ("negativa non sunt probanda").[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]