Auf die sofortige Beschwerde der früheren Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg vom 27. Juni 2016 -
I. Die frühere Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Klägerin) wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Im Ausgangsverfahren vor dem Arbeitsgericht Brandenburg, in dem die Klägerin mit Schriftsatz vom 15. Januar 2016 die Klage zurückgenommen hat, bewilligte das Arbeitsgericht der Klägerin mit Beschluss vom 13. Januar 2016 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten gegen monatliche Raten in Höhe von 26,00 Euro. Wegen der Einzelheiten der Berechnung der monatlichen Raten wird auf die Gründe des Beschluss vom 13. Januar 2016 (Bl. 20 d. PKH-Hefts) verwiesen.
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