Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 09. Mai 2023 -
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 06. Februar 2020 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe wegen seiner unterbliebenen Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren.
Dem Kläger wurde durch Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06. Februar 2020 Prozesskostenhilfe für seine Klage ohne Zahlungsanordnung bewilligt.
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