Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen (noch) ein Arbeitsvertrag besteht, nachdem der Kläger zum Geschäftsführer einer hundertprozentigen Tochter des Beklagten bestellt worden war und der Geschäftsführerdienstvertrag inzwischen von der Beklagten gekündigt wurde.
Wegen des - im Wesentlichen unstreitigen - Vorbringens der Parteien in erster Instanz wird gemäß § 69 Abs. 3 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Bezug genommen wird ebenso auf die erstinstanzlich gestellten Anträge.
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