LAG Köln - Urteil vom 15.11.2013
4 Sa 254/13
Normen:
ArbGG § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8162/12

Aufhebung eines ArbeitsverhältnissesBestellung zum Geschäftsführer einer TochtergesellschaftAbschluss des GeschäftsführerdienstvertragesVertragsauslegung und Schriftform

LAG Köln, Urteil vom 15.11.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 254/13

DRsp Nr. 2014/2064

Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses Bestellung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages Vertragsauslegung und Schriftform

Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer einer 100prozentigen Tochtergesellschaft

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.01.2013 - 14 Ca 8162/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen (noch) ein Arbeitsvertrag besteht, nachdem der Kläger zum Geschäftsführer einer hundertprozentigen Tochter des Beklagten bestellt worden war und der Geschäftsführerdienstvertrag inzwischen von der Beklagten gekündigt wurde.

Wegen des - im Wesentlichen unstreitigen - Vorbringens der Parteien in erster Instanz wird gemäß § 69 Abs. 3 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Bezug genommen wird ebenso auf die erstinstanzlich gestellten Anträge.