LAG Köln - Urteil vom 05.10.1995
10 Sa 665/95
Normen:
BGB §§ 305, § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 25
LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 19
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 11164/93

Aufhebungsvertrag: Auslegung - Vergütung - Gehaltsanhebung

LAG Köln, Urteil vom 05.10.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 665/95

DRsp Nr. 2001/4288

Aufhebungsvertrag: Auslegung - Vergütung - Gehaltsanhebung

Schließen die Parteien einen Aufhebungsvertrag mit der Zusage einer unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers bei ordnungsgemäßer Abwicklung und Abrechnung, dann umfasst dessen Vergütungsanspruch auch eine ihm nach dem Arbeitsvertrag zustehende Gehaltsanhebung, die in den Freistellungszeitraum fällt. Abweichendes, nämlich der Verzicht auf diese Gehaltsanhebung, setzt eine vom Arbeitgeber zu beweisende Änderungsabrede voraus, deren Existenz nicht allein mit dem Umstand einer (beträchtlichen) Abfindungszusage indiziert wird.

Normenkette:

BGB §§ 305, § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger beansprucht die Nachzahlung einer außertariflichen Gehaltserhöhung für den Zeitraum vom 01.07. bis zum 31.12.1993 und für das 13. Gehalt 1993.