LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.03.2016
5 Sa 313/15
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BB 2016, 2036
EzA-SD 2016, 9
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 30.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2268/14

Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei widerrechtlicher Drohung der Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers gegenüber Vorständen der Konzernmutter mit Presseveröffentlichung zur Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.03.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 313/15

DRsp Nr. 2016/8766

Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei widerrechtlicher Drohung der Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers gegenüber Vorständen der Konzernmutter mit Presseveröffentlichung zur Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberin

1. Fordert die Prozessbevollmächtigte des Arbeitnehmers drei Vorstandsmitglieder schriftlich auf, im Sinne des Arbeitnehmers auf den Geschäftsführer der Arbeitgeberin einzuwirken, und droht sie für den Fall, dass die drei Vorstandsmitglieder nicht die von ihr geschilderten "völlig unhaltbaren Zustände" bei der Arbeitgeberin gegenüber ihrem Mandaten abstellen sollten, die Presse einzuschalten, lässt eine derartige Drohung gegenüber der Konzernmutter mit Unannehmlichkeiten in der Öffentlichkeit die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien entfallen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).