Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. August 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung.
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