LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.11.2020
L 9 KR 434/17
Normen:
KSVG § 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 25.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 210 KR 1267/13

Aufnahme in die KünstlersozialversicherungBegriff der musikalischen FrüherziehungKunstbegriff aus dem Regelungszweck des KSVG

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 434/17

DRsp Nr. 2020/18405

Aufnahme in die Künstlersozialversicherung Begriff der musikalischen Früherziehung Kunstbegriff aus dem Regelungszweck des KSVG

Der Kunstbegriff ergibt sich aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. August 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSVG § 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung.