SG Reutlingen - Beschluß vom 19.12.2006
S 2 AS 4528/06 ER
Normen:
SGB I § 51 ; SGB II § 39 § 43 ; SGG § 86a Abs. 1 ;

Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rückerstattungsbescheide beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende

SG Reutlingen, Beschluß vom 19.12.2006 - Aktenzeichen S 2 AS 4528/06 ER

DRsp Nr. 2007/3203

Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Rückerstattungsbescheide beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende

Wird gegen Rückerstattungsbescheide von Leistungen nach dem SGB II Widerspruch und Anfechtungsklage erhoben, so hat dies aufschiebende Wirkung. Eine Aufrechnung kann nur mit bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Rückerstattungsforderungen erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 51 ; SGB II § 39 § 43 ; SGG § 86a Abs. 1 ;