LAG Köln - Urteil vom 06.11.2013
11 Sa 461/13
Normen:
BGB § 615; BGB §§ 293 ff.; SGB X § 115;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6995/12

Aufstockungsantrag auf VollzeitDifferenzvergütung aus AnnahmeverzugÜbergang der Ansprüche auf Jobcenter

LAG Köln, Urteil vom 06.11.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 461/13

DRsp Nr. 2014/5366

Aufstockungsantrag auf Vollzeit Differenzvergütung aus Annahmeverzug Übergang der Ansprüche auf Jobcenter

Wird ein Vollzeitarbeitsverhältnis einvernehmlich in ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeändert, bedarf es für die Abänderung dieser Vereinbarung eines erfolgreichen Aufstockungsbegehrens nach § 9 TzBfG.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2013 - 10 Ca 6695/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615; BGB §§ 293 ff.; SGB X § 115;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Umfang der Arbeitszeit und Lohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.