Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2013 - 10 Ca 6695/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Umfang der Arbeitszeit und Lohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.
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