LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.07.1994
4 Sa 689/94
Normen:
AWbG NRW § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ARST 1994, 217
AuR 1994, 423
BB 1994, 2208
LAGE § 7 AWbG NW Nr. 21
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 22.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3813/93

Aus- und Weiterbildung: deutschlandpolitisches Seminar

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - Aktenzeichen 4 Sa 689/94

DRsp Nr. 2002/8716

Aus- und Weiterbildung: deutschlandpolitisches Seminar

Ein deutschlandpolitisches Seminar, das sich mit Problemen der Deutschen Einheit beschäftigt, dient der politischen Weiterbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW) jedenfalls dann, wenn sich aus dem gesamten Tagungsablauf ergibt, daß Primärzweck der Veranstaltung ist, das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern und dies auch durch einen - jedenfalls überwiegenden - Themenplan dokumentiert wird, wie er gerade nicht bei einer üblichen Reiseveranstaltung mit lediglich politischem Hintergrund anzutreffen ist.

Normenkette: