VG Aachen, vom 26.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 106/90
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 16 A 428/92
Ausbildungsförderung: Überschreitung der Höchstförderungsdauer
BVerwG, Urteil vom 16.08.1995 - Aktenzeichen 11 C 31.94
DRsp Nr. 2007/13806
Ausbildungsförderung: Überschreitung der Höchstförderungsdauer
»Überschreitet die Ausbildung eines Studierenden die Förderungshöchstdauer, weil er in einem gesetz- und satzungsmäßig nicht vorgesehenen "Fachschaftskollektiv" mitgewirkt hat, so rechtfertigt dies nicht die Leistung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.«