LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2006 L 6 VS 880/05
Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b § 315c Abs. 3 Nr. 1 ; SVG § 81 Abs. 1 § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen - 02.02.2004 - 02.02.2004,
Ausgleich einer Wehrdienstbeschädigung nach Verkehrsunfall auf der Heimfahrt vom Wehrdienst
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen L 6 VS 880/05
DRsp Nr. 2006/27561
Ausgleich einer Wehrdienstbeschädigung nach Verkehrsunfall auf der Heimfahrt vom Wehrdienst
Für die Beurteilung eines den Versorgungsanspruch ausschließenden Verhaltens sind auch Umstände aus der Sphäre des Dienstes zu berücksichtigen. Daher genügt eine auf der Heimfahrt von der Kaserne verursachte fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315cStGB nicht, um den Anspruch auf Ausgleich einer Wehrdienstbeschädigung auszuschließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b § 315c Abs. 3 Nr. 1 ; SVG § 81 Abs. 1 § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ;