LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2006
L 6 VS 880/05
Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b § 315c Abs. 3 Nr. 1 ; SVG § 81 Abs. 1 § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen - 02.02.2004 - 02.02.2004,

Ausgleich einer Wehrdienstbeschädigung nach Verkehrsunfall auf der Heimfahrt vom Wehrdienst

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen L 6 VS 880/05

DRsp Nr. 2006/27561

Ausgleich einer Wehrdienstbeschädigung nach Verkehrsunfall auf der Heimfahrt vom Wehrdienst

Für die Beurteilung eines den Versorgungsanspruch ausschließenden Verhaltens sind auch Umstände aus der Sphäre des Dienstes zu berücksichtigen. Daher genügt eine auf der Heimfahrt von der Kaserne verursachte fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB nicht, um den Anspruch auf Ausgleich einer Wehrdienstbeschädigung auszuschließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b § 315c Abs. 3 Nr. 1 ; SVG § 81 Abs. 1 § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen - 02.02.2004 - 02.02.2004,