Die Klägerin verlangt die Auszahlung von Arbeitsentgelt in Höhe eines Nettobetrages von 63,72 EUR, das die Beklagte mit dem November-Gehalt 2003 einbehalten hat.
Die Klägerin ist seit dem 01.04.1998 bei der Beklagten als Verwaltungsangestellte beschäftigt. Sie erzielt ein monatliches Gehalt von 2.688,46 EUR. Bei der Beklagten handelt es sich um eine Evangelische Stiftung des Privaten Rechts, die dem Diakonischen Werk angeschlossen ist. Arbeitsvertraglich ist die Anwendung des Bundesangestellten-Tarifvertrages in der für die Angestellten der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (
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