LAG Hamm - Urteil vom 07.04.2005
16 Sa 1880/04
Normen:
SGB IV § 26 ; SGB IV § 28g ;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld - 6 (7) Ca 437/04 - 25.08.2004,

Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach fehlerhafter Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

LAG Hamm, Urteil vom 07.04.2005 - Aktenzeichen 16 Sa 1880/04

DRsp Nr. 2005/11558

Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach fehlerhafter Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

»Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in der Annahme ausgezahlt, dass er sie zu Unrecht einbehalten hat und stellt sich diese Annahme im Nachhinein als falsch heraus, so richtet sich die Rückabwicklung nach § 28 g SGB IV

Normenkette:

SGB IV § 26 ; SGB IV § 28g ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt die Auszahlung von Arbeitsentgelt in Höhe eines Nettobetrages von 63,72 EUR, das die Beklagte mit dem November-Gehalt 2003 einbehalten hat.

Die Klägerin ist seit dem 01.04.1998 bei der Beklagten als Verwaltungsangestellte beschäftigt. Sie erzielt ein monatliches Gehalt von 2.688,46 EUR. Bei der Beklagten handelt es sich um eine Evangelische Stiftung des Privaten Rechts, die dem Diakonischen Werk angeschlossen ist. Arbeitsvertraglich ist die Anwendung des Bundesangestellten-Tarifvertrages in der für die Angestellten der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) vereinbart worden. Nach § 46 BAT-KF ist die Klägerin bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen für eine betriebliche Altersvorsorge zusatzversichert.