Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zahlung von Ausgleichsbeiträgen, die der Schließung von Deckungslücken - bedingt durch die Systemumstellung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung vom Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren zur kapitalgedeckten Beitragsfinanzierung - dienen, bei den Arbeitnehmern Arbeitslohn i.S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt.
Die Klägerin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, den nichtbeamteten Arbeitnehmern aus dem Bereich ... eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach den für Angestellte im öffentlichen Dienst geltenden Grundsätzen zu gewähren. Beteiligte der Klägerin sind .... Auch die Klägerin selbst beschäftigt Arbeitnehmer, die bei ihr versichert sind.
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