ArbG Berlin, vom 30.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 44 Ca 15822/91
Ausgleichsquittung: Verstoß gegen AGBG
LAG Berlin, Urteil vom 18.01.1993 - Aktenzeichen 12 Sa 120/92
DRsp Nr. 2002/8073
Ausgleichsquittung: Verstoß gegen AGBG
Die in einer formularmäßigen Ausgleichsquittung ohne drucktechnische Hervorhebung enthaltene Bestimmung, es würden keine Einwendungen gegen die Kündigung erhoben werden, kann dem Arbeitnehmer, der dieses Formular aus Anlass der Zahlung des Lohnes und der Übergabe seiner Arbeitspapiere unterzeichnet, wegen ihres überraschenden Charakters im Hinblick auf den in § 3 AGB-G zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken über die Zurechnung von Formularerklärungen nicht als Willenserklärung zugerechnet werden.