Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.06.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 2.698,00 EUR brutto abzüglich 100,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 2.598,00 EUR seit dem 30.03.2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).
Die Revision wird nicht zugelassen.
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