Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.06.2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersversorgung wegen Berufsunfähigkeit.
Der Kläger ist ein ehemaliger Arbeitnehmer der D. GmbH, der Streitverkündeten zu 2), die dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetreten ist.
Bei der Streitverkündeten zu 2) existiert eine "Ablösende Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Absicherung und Altersversorgung" mit Datum 01.10.2007 (Bl. 123-129 d. A.).
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