1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2014 - 17 Ta (Kost) 6044/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 378,00 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten.
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