LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.02.2023
2 Sa 14/22
Normen:
Aufhebungsvertrag v. 02./03.09.2019 § 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 02.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 604/21

Auslegung Allgemeiner GeschäftsbedingungenVertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der GeschäftsgrundlageKeine Vertragsanpassung bei geänderter tariflicher Wochenarbeitszeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2023 - Aktenzeichen 2 Sa 14/22

DRsp Nr. 2023/11352

Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Vertragsanpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Keine Vertragsanpassung bei geänderter tariflicher Wochenarbeitszeit

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden. Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen. Ansatzpunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut. 2. Haben sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.