1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. August 2018 - 6 Sa 12/18 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Januar 2018 -
3. Es wird festgestellt, dass sich die wöchentliche Regelarbeitszeit des Klägers seit dem 17. November 2016 gemäß § 9 Abs. 5 des Manteltarifvertrags T-Systems International vom 4. November 2014 reduziert.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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