Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2019 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit der Verbandstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens auf ihr Arbeitsverhältnis.
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