Die Berufungen der Klägerinnen gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Essen vom 27.03.2017 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von tariflichen Mehrarbeitszuschlägen.
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