LAG Hamm - Urteil vom 31.08.2023
15 Sa 467/23
Normen:
BGB § 611a Abs. 1; BGB § 616;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 09.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 888-22

Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsBegrifflichkeit der SpezialuntersuchungFunktion des ArbeitszeitkontosUnvermeidliche Arbeitszeit i.S.d. § 34.4 MTVGutschrift der unvermeidlichen Ausfallzeit auf dem Arbeitszeitkonto

LAG Hamm, Urteil vom 31.08.2023 - Aktenzeichen 15 Sa 467/23

DRsp Nr. 2023/13552

Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags Begrifflichkeit der "Spezialuntersuchung" Funktion des Arbeitszeitkontos "Unvermeidliche Arbeitszeit" i.S.d. § 34.4 MTV Gutschrift der unvermeidlichen Ausfallzeit auf dem Arbeitszeitkonto

1. Zum Begriff der „Spezialuntersuchung“ in § 34.4.d MTV2. 34.4 MTV umfasst auch einen Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

1. Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Über den reinen Tarifwortlaut hinaus ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann.