BAG - Urteil vom 16.03.2023
6 AZR 142/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) § 22 Abs. 2; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifrechtliche Vorschriften (BAT-O) § 22 Abs. 2; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) § 9 Abs. 3; Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) § 2; Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) § 4; Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) § Anlage 3 Teil I Nr. 4; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil § 12 (VKA); Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil § 13 (VKA); Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil § 14; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil § 38 Abs. 5 S. 2; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil § Anlage 1 Entgeltordnung (VKA) Vorbemerkung Nr. 2, Teil A Abschnitt I Ziff. 2, Teil A Abschnitt II Ziff. 4; Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -E) § 12 Abs. 2 S. 1 und S. 6; Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -E) § 14; Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -E) § 17 Abs. 4 S. 1; Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD -E) § 38 Abs. 5 S. 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 1 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 2 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 10; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 17 Abs. 1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 17 Abs. 9; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 18 Abs. 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 29 Abs. 2; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Anlage 3; TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung § 18 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2023, 1395
EzA-SD 2023, 11
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 26.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 216/20
ArbG Leipzig, vom 05.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 205/20

Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsRechtsgrundlage für Zulage wegen vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im TVöDWeitergeltung des Lohngruppenverzeichnisses des BMT-G-O nach § 18 Abs. 2 TVÜ-VKAErmittlung der Zulagenhöhe gem. §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4 TVöD-ATBerücksichtigung besonderer Tätigkeitsmerkmale nach §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4 TVöD-AT im Wege einer hypothetischen Betrachtung

BAG, Urteil vom 16.03.2023 - Aktenzeichen 6 AZR 142/21

DRsp Nr. 2023/7123

Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags Rechtsgrundlage für Zulage wegen vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im TVöD Weitergeltung des Lohngruppenverzeichnisses des BMT-G-O nach § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA Ermittlung der Zulagenhöhe gem. §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4 TVöD -AT Berücksichtigung besonderer Tätigkeitsmerkmale nach §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4 TVöD -AT im Wege einer hypothetischen Betrachtung

Orientierungssätze: 1. Wird einem in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten nach dem 30. September 2005 erstmals eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen, bestimmt sich die hierfür zu zahlende Zulage allein nach § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA. Aus § 29 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-VKA folgt nicht, dass für handwerklich Beschäftigte Teil I Nr. 4 der Anlage 3 des Tarifvertrags zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) über die Reichweite der Bezugnahme in § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA hinaus weitergilt (Rn. 16, 29 ff., 40). 2. Die in § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA angeordnete Weitergeltung der bisherigen bezirklichen Regelungen nach Teil I der Anlage 3 des Tarifvertrags zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) bezieht sich nur auf die vorausgesetzte Mindestdauer der Übertragung (Rn. 27).